Li Xutang China Visum Service

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Touristenvisum für China (L-Visum)


Allgemeines

Ein Touristenvisum (auch: Besuchsvisum) für China wird immer dann benötigt, wenn man zu touristischen Zwecken oder zum Verwandtenbesuch nach China einreisen möchte.

Das Touristenvisum wird in der "Botschaftssprache" als L-Visum bezeichnet. Im Visum ist daher der Buchstabe "L" vermerkt.

Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Es ist möglich, einfach oder zweifach einzureisen.

Tipp:
Es ist recht unproblematisch, ein Touristenvisum vor Ort in China zu verlängern. Beschließt man, länger zu bleiben, so geht man mit seinem gültigen Visum zur örtlichen Polizeidienststelle und beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung des Visums kann jedoch unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen.

 

Beantragung eines Touristenvisums

Zur Beantragung eines Touristenvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das China Touristenvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Touristenvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller aus ganz Deutschland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der chinesischen Botschaft und des chinesischen Konsulats Frankfurt.

 

 

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