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Touristenvisum / Besuchervisum für China (L-Visum)


Allgemeines

Ein Touristenvisum bzw. Besuchsvisum für China wird immer dann benötigt, wenn man zu touristischen Zwecken bzw. zum Verwandtenbesuch nach China einreisen möchte.

Das Touristenvisum wird in der "Botschaftssprache" als L-Visum bezeichnet. Im Visum ist daher der Buchstabe "L" vermerkt.

Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Es ist möglich, einfach oder zweifach einzureisen.

Tipp:
Es ist recht unproblematisch, ein Touristenvisum vor Ort in China zu verlängern. Beschließt man, länger zu bleiben, so geht man mit seinem gültigen Visum zur örtlichen Polizeidienststelle und beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung des Visums kann jedoch unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen.

 

Beantragung eines Touristenvisums / Besuchervisums

Zur Beantragung eines Touristenvisums / Besuchervisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

    Falls Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet werden und/oder falls Sie den Visumantrag in einem anderen Land stellen als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) am Tag der Ausreise aus China noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das China Touristenvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mindestens 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

     
  4. Für Touristenvisum (bei selbstorganisierter Reise):
    - Hotelreservierungsbestätigung
    - Flugbestätigung


    Für Touristenvisum (bei Buchung über Reiseveranstalter):
    Reisebestätigung vom Reiseveranstalter über die gebuchte und bezahlte Reise

    Für Besuchervisum:
    - Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China
      (falls der Einladende kein Chinese ist, sollte auch das Visum bzw. die
      Aufenthaltsberechtigung des Einladenden kopiert werden)
    - Einladungsschreiben der einladenden Person in China mit folgenden Angaben:
      Name und Anschrift (beide Seiten), Art der Verwandtschaft bzw. der persönlichen
      Beziehung, Passnummer, Zweck und Dauer des Besuchs, Unterschrift, Datum.

     

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Touristenvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visum Service bzw. China Visum Dienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags

  • Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus. Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind, werden vom Konsulat abgelehnt.
  • Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen Felder des Antragsformulars ein. Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
  • Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
  • Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
    Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten zurück.

    Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angeben werden, wenn vorhanden.
    Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen hier ihren Firmennamen / Ihre Praxis und Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
  • Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.) beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung beim chinesischen Konsulat.
  • Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
  • Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
    a)  Sie in China arbeiten oder studieren möchten
    b)  Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet
          werden
    c)  der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.

Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl. Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.

 

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