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Studentenvisum für China (X-Visum)
AllgemeinesJeder Ausländer, der in China studieren möchte, benötigt ein Studentenvisum. Das
Studentenvisum wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen sowie
Fortbildungen in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten.Das
Studentenvisum wird auch als X-Visum bezeichnet. Im Visum ist daher der Buchstabe "X" vermerkt.
Zur Beantragung eines Studentenvisums China sind den üblichen
Visa-Antragsunterlagen (Visumantrag, Pass, Foto) noch die Zulassungspapiere der
Universität oder Schule und eine offizielle Einladung beizufügen.
Gesundheitszeugnis mit Aidstest sind notwendig bei Aufenthalten von mehr als 6
Monaten. Beantragung eines Studentenvisums für China
Zur Beantragung eines Studentenvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
Da Sie in China studieren möchten, müssen Sie auch den im Download
enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.
- Reisepass
Der Reisepass muss a) noch mindestens 12 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das Studentenvisum China ausgestattet sein. Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(noch mindestens 6 Monate gültig) bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Gesundheitstest
Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
das Formular hierfür können Sie hier downloaden:
China Gesundheitstest (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen oder ein Studium unter 6 Monaten ist der Test nicht erforderlich.)
- Zulassungspapiere
Von der Universität / Schule (Original und Kopie)
- Einladungsformular
Das vom chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Einladungsformular JW201 oder JW202 (Original und Kopie)
Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Studentenvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin
oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China Visumdienst
bzw. China Visumservice nimmt die
Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für
Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags
- Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus.
Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind,
werden vom Konsulat abgelehnt.
- Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen
Felder des Antragsformulars ein.
Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem
Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten
Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
- Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den
Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung
näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre
Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw.
Tätigkeit kurz beschreiben.
- Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des
Visumantrags) an.
Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten
zurück.
Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die
Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler
geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen
hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und
Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
- Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der
Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.)
beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für
beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten
wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung
beim chinesischen Konsulat.
- Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein.
Für Kinder unterschreiben die
Erziehungsberechtigten.
- Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
a) Sie in China arbeiten oder studieren möchten
b) Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet
werden
c) der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.
Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne
für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl.
Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.
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