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Gruppenvisum für China

 

Wenn wir hier den Begriff "Gruppenvisum" verwenden, so verstehen wir darunter i.a. Einzel-Touristenvisa für die Mitglieder einer Reisegruppe, die nach China reisen möchte. Von einer Reisegruppe sprechen wir schon ab 3 Personen. Da es sich bei einer Reisegruppe immer um mehrere Reisende handelt, können wir für die Ausstellung von einzelnen Touristenvisa für jedes Mitglied einer Reisegruppe sehr günstige Rabattstaffelungen anbieten (Tarife entsprechend der Gruppengröße: 3-5 Personen, 6-10 Personen, 11-20 Personen, ab 21 Personen).

Wenn die chinesische Botschaft oder das chinesische Konsulat jedoch den Begriff "Gruppenvisum" verwendet, so ist damit immer ein einziges Visum China für alle Mitglieder einer Reisegruppe gemeinsam gemeint.

Sofern ein "echtes" China Gruppenvisum für eine gesamte Reisegruppe beantragt wird, muss dem Antrag eine Einladung der chinesischen Tourismusbehörde beigefügt werden. In der Einladung müssen die Namen aller Teilnehmer aufgeführt sein. Selbstverständlich werden auch die Pässe der einzelnen Reisegruppen-Mitglieder für die Antragstellung benötigt.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Gruppenvisum alle Mitglieder der Reisegruppe gemeinsam in China ein- und später auch wieder ausreisen müssen. Daher empfiehlt es sich in vielen Fällen nicht ein einziges Visum für die gesamte Reisegruppe, sondern für jeden Teilnehmer der Reisegruppe ein eigenes Touristenvisum zu beantragen.

 

Beantragung einzelner Touristenvisa für die Mitglieder einer Reisegruppe

Zur Beantragung eines oder mehrerer einzelner Touristenvisa über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

    Falls Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet werden und/oder falls Sie den Visumantrag in einem anderen Land stellen als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) am Tag der Ausreise aus China noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das China Touristenvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mindestens 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

     
  4. Für Touristen (bei selbstorganisierter Reise):
    - Hotelreservierungsbestätigung
    - Flugbestätigung


    Für Touristen (bei Buchung über Reiseveranstalter):
    Reisebestätigung vom Reiseveranstalter über die gebuchte und bezahlte Reise

    Für Besucher:
    - Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China
      (falls der Einladende kein Chinese ist, sollte auch das Visum bzw. die
      Aufenthaltsberechtigung des Einladenden kopiert werden)
    - Einladungsschreiben der einladenden Person in China mit folgenden Angaben:
      Name und Anschrift (beide Seiten), Art der Verwandtschaft bzw. der persönlichen
      Beziehung, Passnummer, Zweck und Dauer des Besuchs, Unterschrift, Datum.

 

Beantragung eines Gruppenvisums für eine Reisegruppe

Die Beantragung eines "echten" Gruppenvisums für China bitten wir fmdl. kurz mit uns abzusprechen. Benötigt wird generell eine offizielle chinesische Einladung der Tourismusbehörde (in der Einladung müssen die Namen aller Teilnehmer aufgeführt sein), eine Gruppenliste und eine zugeteilte Reisegruppennummer.

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Touristenvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visum Service bzw. Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags

  • Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus. Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind, werden vom Konsulat abgelehnt.
  • Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen Felder des Antragsformulars ein. Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
  • Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
  • Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
    Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten zurück.

    Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
    Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
  • Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.) beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung beim chinesischen Konsulat.
  • Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
  • Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
    a)  Sie in China arbeiten oder studieren möchten
    b)  Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet
          werden
    c)  der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.

Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl. Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.

 

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