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Gruppenvisum für China
Wenn wir hier den Begriff "Gruppenvisum" verwenden, so verstehen
wir darunter i.a. Einzel-Touristenvisa für die Mitglieder einer Reisegruppe, die
nach China reisen möchte. Von einer Reisegruppe sprechen wir schon ab 3
Personen. Da es sich bei einer Reisegruppe immer um mehrere Reisende handelt,
können wir für die Ausstellung von einzelnen Touristenvisa für jedes Mitglied
einer Reisegruppe
sehr günstige Rabattstaffelungen
anbieten (Tarife entsprechend der Gruppengröße: 3-5 Personen, 6-10 Personen, 11-20 Personen, ab 21 Personen).
Wenn die chinesische Botschaft oder
das chinesische Konsulat jedoch den Begriff "Gruppenvisum" verwendet, so
ist damit immer ein einziges Visum China für alle Mitglieder einer Reisegruppe
gemeinsam gemeint.
Sofern ein "echtes" China Gruppenvisum für eine gesamte Reisegruppe beantragt wird,
muss dem Antrag eine Einladung der chinesischen Tourismusbehörde beigefügt
werden. In der Einladung müssen die Namen aller Teilnehmer aufgeführt sein.
Selbstverständlich werden auch die Pässe der einzelnen Reisegruppen-Mitglieder
für die Antragstellung benötigt.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Gruppenvisum alle
Mitglieder der Reisegruppe gemeinsam in China ein- und später auch wieder
ausreisen müssen. Daher empfiehlt es sich in vielen Fällen nicht ein einziges
Visum für die gesamte Reisegruppe, sondern für jeden Teilnehmer der
Reisegruppe ein eigenes Touristenvisum zu beantragen.
Beantragung einzelner Touristenvisa für die Mitglieder einer
Reisegruppe
Zur Beantragung eines oder mehrerer einzelner Touristenvisa über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
Falls Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet werden und/oder falls Sie den Visumantrag in einem anderen Land
stellen als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie
auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines
Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.
- Reisepass
Der Reisepass muss
a) am Tag der Ausreise aus China noch mindestens 6 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das
China Touristenvisum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(noch mindestens 6 Monate gültig) bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Für Touristen (bei selbstorganisierter Reise):
- Hotelreservierungsbestätigung
- Flugbestätigung
Für Touristen (bei Buchung über Reiseveranstalter):
Reisebestätigung vom Reiseveranstalter über die gebuchte und bezahlte
Reise
Für Besucher:
-
Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China
(falls der Einladende kein Chinese ist, sollte auch das Visum bzw. die
Aufenthaltsberechtigung des Einladenden kopiert werden)
-
Einladungsschreiben der einladenden Person in China
mit folgenden Angaben:
Name und Anschrift (beide Seiten), Art der Verwandtschaft bzw. der
persönlichen
Beziehung, Passnummer, Zweck und Dauer des Besuchs,
Unterschrift, Datum.
Beantragung eines Gruppenvisums für eine Reisegruppe
Die Beantragung eines "echten" Gruppenvisums für China bitten wir fmdl. kurz
mit uns abzusprechen. Benötigt wird generell eine offizielle chinesische
Einladung der Tourismusbehörde (in der Einladung müssen die Namen aller
Teilnehmer aufgeführt sein), eine Gruppenliste und eine zugeteilte
Reisegruppennummer. Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Touristenvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China Visum Service bzw.
Visumdienst nimmt die Beantragung beim
chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz
bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags
- Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus.
Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind,
werden vom Konsulat abgelehnt.
- Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen
Felder des Antragsformulars ein.
Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem
Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten
Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
- Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den
Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung
näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre
Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw.
Tätigkeit kurz beschreiben.
- Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des
Visumantrags) an.
Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten
zurück.
Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die
Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler
geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen
hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und
Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
- Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der
Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.)
beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für
beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten
wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung
beim chinesischen Konsulat.
- Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein.
Für Kinder unterschreiben die
Erziehungsberechtigten.
- Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
a) Sie in China arbeiten oder studieren möchten
b) Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet
werden
c) der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.
Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne
für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl.
Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.
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