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Geschäftsvisum für China (F-Visum)
Allgemeines
Ein Geschäftsvisum für China
(auch: Businessvisum oder F-Visum) ist bei einer Einreise in die Volksrepublik zu geschäftlichen,
wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken erforderlich. Das Geschäftsvisum
wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen,
Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur,
Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt.
Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein
F-Visum.
Man bezeichnet das Geschäftsvisum auch als F-Visum. Im Visum ist
daher der Buchstabe "F" eingetragen.
Ein Businessvisum verursacht bei der Beantragung höheren Aufwand als ein
Touristenvisum, da immer eine Einladung Ihres chinesischen Geschäftspartners
nötig ist. In dem Einladungs-schreiben
müssen auch die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die
Aufenthalts-dauer (von ... bis ...) angegeben sein.
Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6
oder 12 Monaten.
Tipp: Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der
Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt
nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger
Aufwand, da für ein Touristenvisum (derzeit) keine Einladung benötigt wird. Als
Inhaber eines Touristenvisum dürfen Sie allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle
Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei
längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum
aber in jedem Fall die bessere Wahl, da es bis zu
einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig
viele Einreisen verwendet werden kann.
Beantragung eines Geschäftsvisums
Zur Beantragung eines Geschäftsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
- Reisepass
Der Reisepass muss
a) nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das
China Geschäftsvisum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Einladung
- Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate:
Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China - Bei Geschäftsvisa für ein Jahr:
Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für
ein Geschäftsvisum China
In dem Einladungsschreiben
müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die
Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.
Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Businessvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für
Antragsteller aus ganz Deutschland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der
chinesischen Botschaft und des
chinesischen Konsulats Frankfurt.
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