Li Xutang China Visum Service

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Geschäftsvisum für China (F-Visum)


Allgemeines

Ein Geschäftsvisum für China (auch: Businessvisum oder F-Visum) ist bei einer Einreise in die Volksrepublik zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken erforderlich. Das Geschäftsvisum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.

Man bezeichnet das Geschäftsvisum auch als F-Visum. Im Visum ist daher der Buchstabe "F" eingetragen.

Ein Businessvisum verursacht bei der Beantragung höheren Aufwand als ein Touristenvisum, da immer eine Einladung Ihres chinesischen Geschäftspartners nötig ist. In dem Einladungs-schreiben müssen auch die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthalts-dauer (von ... bis ...) angegeben sein.

Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.

Tipp:
Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger Aufwand, da für ein Touristenvisum (derzeit) keine Einladung benötigt wird. Als Inhaber eines Touristenvisum dürfen Sie allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum aber in jedem Fall die bessere Wahl, da es bis zu einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig viele Einreisen verwendet werden kann.

 

Beantragung eines Geschäftsvisums

Zur Beantragung eines Geschäftsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das China Geschäftsvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. Einladung
    - Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China
    - Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
      Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für
      ein Geschäftsvisum China
    In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Businessvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller aus ganz Deutschland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der chinesischen Botschaft und des chinesischen Konsulats Frankfurt.

 

 

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