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Geschäftsvisum für China (F-Visum)
Allgemeines
Ein Geschäftsvisum für China
(auch: Businessvisum oder F-Visum) ist bei einer Einreise in die Volksrepublik zu geschäftlichen,
wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken erforderlich. Das Geschäftsvisum
wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen,
Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur,
Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt.
Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein
F-Visum.
Man bezeichnet das Geschäftsvisum auch als F-Visum. Im Visum ist
daher der Buchstabe "F" eingetragen.
Ein Businessvisum verursacht bei der Beantragung höheren Aufwand als ein
Touristenvisum, da immer entweder eine Einladung Ihres chinesischen Geschäftspartners
oder eine offizielle Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR
China
nötig ist. In dem Einladungsschreiben
müssen auch die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die
Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.
Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6
oder 12 Monaten.
Tipp: Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der
Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt
nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger
Aufwand, da für ein Touristenvisum (derzeit) keine Einladung benötigt wird. Als
Inhaber eines Touristenvisum dürfen Sie allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle
Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei
längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum
aber in jedem Fall die bessere Wahl, da es bis zu
einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig
viele Einreisen verwendet werden kann.
Beantragung eines Geschäftsvisums
Zur Beantragung eines Geschäftsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
Falls Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet werden und/oder falls Sie den Visumantrag in einem anderen Land
stellen als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie
auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines
Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.
- Reisepass
Der Reisepass muss
a) noch mindestens 6 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das
China Geschäftsvisum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(noch mindestens 6 Monate gültig) bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Einladung
- Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China
- Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für
ein Geschäftsvisum China.
Darüberhinaus wird bei Geschäftsvisa mit mehr als 6 Monaten Gültigkeit ein aktueller
Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung benötigt -
das Formular hierfür können Sie
hier downloaden:
China Gesundheitstest
In dem Einladungsschreiben
müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die
Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.
Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Businessvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin
oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China Visum Service bzw.
Visumdienst nimmt die Beantragung beim
chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz
bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Besondere Hinweise (bei Einladung vom chinesischen Geschäftspartner):
- Wenn man erstmalig geschäftlich in die VR China reist und hierfür
zwar eine Einladung vom
chinesischen Geschäftspartner, aber keine offizielle
Einladung von den jeweils zuständigen
Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten
Firmen und Institutionen der VR
China hat, so kann man nur ein Geschäftsvisum für max. 30
- 90 Tage erhalten. Ein
Geschäftsvisum für eine längere Aufenthaltsdauer erhält man nur, wenn man
bereits in China
war (dies ist durch Kopien der entsprechenden Visa
nachzuweisen) oder wenn man eine
offizielle Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen
ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China vorweisen
kann.
- Ein Geschäftsvisum für mehrmalige Einreisen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten kann nur noch
dann mit einer entsprechenden Einladung des
chinesischen Geschäftspartners beantragt
werden, wenn der Visum-Antragsteller belegen kann, dass er in der Vergangenheit bereits Visa
mit
mehrmaliger Einreise für die VR China genehmigt bekommen hat.
Dies ist durch Kopien der
entsprechenden Visa nachzuweisen. Falls diese Visa in einem
anderen Pass eingetragen worden
sind, so ist auch
eine Kopie der Pass-Seite, auf der die persönlichen Daten vermerkt sind,
beizulegen. Können diese zusätzlichen Nachweise nicht erbracht werden, muss für die
Beantragung
entweder eine offizielle Einladung vorgelegt werden oder es wird nur ein Visum für
eine zweifache Einreise erteilt.
Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags
- Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus.
Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind,
werden vom Konsulat abgelehnt.
- Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen
Felder des Antragsformulars ein.
Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem
Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten
Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
- Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den
Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung
näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre
Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw.
Tätigkeit kurz beschreiben.
- Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des
Visumantrags) an.
Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten
zurück.
Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die
Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler
geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen
hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und
Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
- Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der
Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.)
beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für
beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten
wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung
beim chinesischen Konsulat.
- Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein.
Für Kinder unterschreiben die
Erziehungsberechtigten.
- Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
a) Sie in China arbeiten oder studieren möchten
b) Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet
werden
c) der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.
Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne
für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl.
Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.
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