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Geschäftsvisum für China (F-Visum)


Allgemeines

Ein Geschäftsvisum für China (auch: Businessvisum oder F-Visum) ist bei einer Einreise in die Volksrepublik zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken erforderlich. Das Geschäftsvisum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.

Man bezeichnet das Geschäftsvisum auch als F-Visum. Im Visum ist daher der Buchstabe "F" eingetragen.

Ein Businessvisum verursacht bei der Beantragung höheren Aufwand als ein Touristenvisum, da immer entweder eine Einladung Ihres chinesischen Geschäftspartners oder eine offizielle Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China nötig ist. In dem Einladungsschreiben müssen auch die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.

Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.

Tipp:
Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger Aufwand, da für ein Touristenvisum (derzeit) keine Einladung benötigt wird. Als Inhaber eines Touristenvisum dürfen Sie allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen mitführen und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum aber in jedem Fall die bessere Wahl, da es bis zu einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig viele Einreisen verwendet werden kann.

 

Beantragung eines Geschäftsvisums

Zur Beantragung eines Geschäftsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

    Falls Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet werden und/oder falls Sie den Visumantrag in einem anderen Land stellen als dem, dessen Staatsangehörige(r) Sie gegenwärtig sind, müssen Sie auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das China Geschäftsvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mindestens 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. Einladung
    -  Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China

    -  Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
       Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für
       ein Geschäftsvisum China.
       Darüberhinaus wird bei Geschäftsvisa mit mehr als 6 Monaten Gültigkeit ein aktueller
       Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung benötigt - das Formular hierfür können Sie
       hier downloaden: China Gesundheitstest

    In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein.

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Businessvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visum Service bzw. Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

 

Besondere Hinweise (bei Einladung vom chinesischen Geschäftspartner):

-   Wenn man erstmalig geschäftlich in die VR China reist und hierfür zwar eine Einladung vom
    chinesischen Geschäftspartner, aber keine offizielle Einladung von den jeweils zuständigen
    Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR
    China hat, so kann man nur ein Geschäftsvisum für max. 30 - 90 Tage erhalten. Ein
    Geschäftsvisum für eine längere Aufenthaltsdauer erhält man nur, wenn man bereits in China
    war (dies ist durch Kopien der entsprechenden Visa nachzuweisen) oder wenn man eine
    offizielle Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen
    ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China vorweisen kann.

-   Ein Geschäftsvisum für mehrmalige Einreisen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten kann nur noch
    dann mit einer entsprechenden Einladung des chinesischen Geschäftspartners beantragt
    werden, wenn der Visum-Antragsteller belegen kann, dass er in der Vergangenheit bereits Visa
    mit mehrmaliger Einreise für die VR China genehmigt bekommen hat. Dies ist durch Kopien der
    entsprechenden Visa nachzuweisen. Falls diese Visa in einem anderen Pass eingetragen worden
    sind, so ist auch eine Kopie der Pass-Seite, auf der die persönlichen Daten vermerkt sind,
    beizulegen. Können diese zusätzlichen Nachweise nicht erbracht werden, muss für die
    Beantragung entweder eine offizielle Einladung vorgelegt werden oder es wird nur ein Visum für
    eine zweifache Einreise erteilt.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags

  • Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus. Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind, werden vom Konsulat abgelehnt.
  • Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen Felder des Antragsformulars ein. Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
  • Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
  • Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
    Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten zurück.

    Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
    Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
  • Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.) beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung beim chinesischen Konsulat.
  • Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
  • Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
    a)  Sie in China arbeiten oder studieren möchten
    b)  Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet
          werden
    c)  der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.

Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl. Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.

 

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