Li Xutang China Visum Service

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Arbeitsvisum für China (Z-Visum)


Allgemeines

Ein Arbeitsvisum wird ausgestellt, wenn man eine Arbeitsstelle in China antreten möchte. Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Für die mitreisenden Familienangehörigen der Beschäftigten werden ebenfalls Arbeitsvisa ausgestellt.

Mit dem China Arbeitsvisum kann man 1-malig einreisen. Man ist verpflichtet, sich beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen nach der Einreise anzumelden. Dort wird das Arbeitsvisum in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.

Das Arbeitsvisum wird auch als L-Visum bezeichnet. Im Visum ist daher der Buchstabe "L" vermerkt.

Für die Beantragung eines Arbeitsvisums wird eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest benötigt. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort in China. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.

 

Beantragung eines Arbeitsvisums für China

Zur Beantragung eines Arbeitsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das Arbeitsvisum China ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. Gesundheitstest
    Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
    das Formular hierfür können Sie hier downloaden: China Gesundheitstest

  5. Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
    Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten (Original und Kopie)

  6. Offizielle Einladung
    Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Arbeitsvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller aus ganz Deutschland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der chinesischen Botschaft und des chinesischen Konsulats Frankfurt.

 

 

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