Arbeitsvisum für China (Z-Visum)
AllgemeinesEin Arbeitsvisum wird ausgestellt, wenn man eine Arbeitsstelle
in China antreten möchte. Das
Arbeitsvisum berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit in China für
chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Für die
mitreisenden Familienangehörigen der Beschäftigten werden ebenfalls Arbeitsvisa
ausgestellt.
Mit dem
China Arbeitsvisum kann man 1-malig einreisen. Man ist verpflichtet, sich beim
Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen
nach der Einreise anzumelden. Dort wird das Arbeitsvisum in eine chinesische
Arbeitserlaubnis umgewandelt.
Das Arbeitsvisum wird auch als L-Visum bezeichnet. Im
Visum ist
daher der Buchstabe "L" vermerkt.
Für die Beantragung eines Arbeitsvisums wird eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit
aktuellem Aidstest benötigt. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und
soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen
Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort in China. Familienmitglieder benötigen diese
Unterlagen nicht.
Beantragung eines Arbeitsvisums für China
Zur Beantragung eines Arbeitsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
- Reisepass
Der Reisepass muss a) nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das Arbeitsvisum China ausgestattet sein. Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Gesundheitstest
Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
das Formular hierfür können Sie hier downloaden:
China Gesundheitstest
- Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten
(Original und Kopie)
- Offizielle Einladung
Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)
Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Arbeitsvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China Visumdienst nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für
Antragsteller aus ganz Deutschland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der
chinesischen Botschaft und
des
chinesischen Konsulats Frankfurt.
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