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Arbeitsvisum für China (Z-Visum)
AllgemeinesEin Arbeitsvisum wird ausgestellt, wenn man eine Arbeitsstelle
in China antreten möchte. Das
Arbeitsvisum berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit in China für
chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Für die
mitreisenden Familienangehörigen der Beschäftigten werden ebenfalls Arbeitsvisa
ausgestellt.
Mit dem
China Arbeitsvisum kann man 1-malig einreisen. Man ist verpflichtet, sich beim
Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen
nach der Einreise anzumelden. Dort wird das Arbeitsvisum in eine chinesische
Arbeitserlaubnis umgewandelt.
Das Arbeitsvisum wird auch als Z-Visum bezeichnet. Im
Visum ist
daher der Buchstabe "Z" vermerkt.
Für die Beantragung eines Arbeitsvisums wird eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit
aktuellem Aidstest benötigt. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und
soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen
Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort in China. Familienmitglieder benötigen diese
Unterlagen nicht.
Beantragung eines Arbeitsvisums für China
Zur Beantragung eines Arbeitsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht
werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat
abgelehnt wird.
Da Sie in China arbeiten möchten, müssen Sie auch den im Download
enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.
- Reisepass
Der Reisepass muss a) noch mindestens 12 Monate gültig und
b) mit mindestens einer leeren Seite für das Arbeitsvisum China ausgestattet sein. Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
(noch mindestens 6 Monate gültig) bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Gesundheitstest
Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
das Formular hierfür können Sie hier downloaden:
China Gesundheitstest
- Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten
(Original und Kopie)
- Offizielle Einladung
Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)
Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China
Ein Arbeitsvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main
beantragt werden. Unser China
Visumservice
nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für
Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.
Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim
chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags
- Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus.
Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind,
werden vom Konsulat abgelehnt.
- Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen
Felder des Antragsformulars ein.
Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem
Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten
Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
- Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den
Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung
näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre
Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw.
Tätigkeit kurz beschreiben.
- Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des
Visumantrags) an.
Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten
zurück.
Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die
Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler
geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen
hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und
Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
- Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der
Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.)
beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für
beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten
wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung
beim chinesischen Konsulat.
- Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein.
Für Kinder unterschreiben die
Erziehungsberechtigten.
- Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
a) Sie in China arbeiten oder studieren möchten
b) Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
begleitet
werden
c) der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.
Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne
für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl.
Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.
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