Visum China
Visumdienst Li Xutang Visum China
www.roltan.com • Visumdienst • Visum China • www.lxt-china.com
Visumdienst Touristenvisum China Gruppenvisum China Geschäftsvisum China Arbeitsvisum China Studentenvisum China Express Visum China Visumantrag China Preise Kontakt AGB Impressum Weitere Visum-Seiten

 

Arbeitsvisum für China (Z-Visum)


Allgemeines

Ein Arbeitsvisum wird ausgestellt, wenn man eine Arbeitsstelle in China antreten möchte. Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Für die mitreisenden Familienangehörigen der Beschäftigten werden ebenfalls Arbeitsvisa ausgestellt.

Mit dem China Arbeitsvisum kann man 1-malig einreisen. Man ist verpflichtet, sich beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen nach der Einreise anzumelden. Dort wird das Arbeitsvisum in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.

Das Arbeitsvisum wird auch als Z-Visum bezeichnet. Im Visum ist daher der Buchstabe "Z" vermerkt.

Für die Beantragung eines Arbeitsvisums wird eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest benötigt. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort in China. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.

 

Beantragung eines Arbeitsvisums für China

Zur Beantragung eines Arbeitsvisums über uns sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Visumantrag + Auftrag
    Download: China Visumantrag + Auftrag an uns
    Beim Ausfüllen des Visumantrags bitte darauf achten, dass zu allen Punkten Angaben gemacht werden, da sonst die Bearbeitung des Antrags vom chinesischen Konsulat abgelehnt wird.

    Da Sie in China arbeiten möchten, müssen Sie auch den im Download enthaltenen "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss
    a) noch mindestens 12 Monate gültig und
    b) mit mindestens einer leeren Seite für das Arbeitsvisum China ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mindestens 6 Monate gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. Gesundheitstest
    Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
    das Formular hierfür können Sie hier downloaden: China Gesundheitstest

  5. Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
    Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten (Original und Kopie)

  6. Offizielle Einladung
    Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)

 

Weitere Visa- und Einreisebestimmungen für China

Ein Arbeitsvisum für China kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unser  China Visumservice nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller mit Wohnsitz bzw. Arbeitsstätte in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland ausgestellt werden können.

Das chinesische Konsulat hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

 

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags

  • Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus. Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind, werden vom Konsulat abgelehnt.
  • Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen Felder des Antragsformulars ein. Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
  • Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
  • Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
  • Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
    Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten zurück.

    Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
    Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
  • Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.) beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung beim chinesischen Konsulat.
  • Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
  • Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
    a)  Sie in China arbeiten oder studieren möchten
    b)  Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen begleitet
          werden
    c)  der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass hat/haben.

Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl. Nachbearbeitung Ihres Visumantrags müssen wir jedoch in Rechnung stellen.

 

© Copyright www.roltan.com 2011